Zu den Aufgaben des Schulelternbeirates nachfolgend ein Auszug aus dem Schulgesetz ‚§40 – Schulelternbeirat‘ vom 24.07.2014, gültig ab 01.08.2014:
Mit einer Schülerzahl von aktuell 162 Kindern wählt die Carl-Küstner-Grundschule drei Mitglieder und drei Stellvertreter/innen.
Die Amtszeit eines SEBs beträgt 2 Schuljahre, der alte SEB bleibt so lange im Amt bis ein neuer gewählt ist.
Der SEB ist in folgenden Gremien vertreten:
- Schulausschuss
- Gesamtkonferenz
- Schulbuchausschuss
- Schulträgerausschuss
Das Herzstück der schulischen Elternpartizipation ist künftig der Schulausschuss, dem der Vorsitzende des Schulelternbeirats und in geeigneter Form auch ein Schülerverter/eine Schülervertreterin angehören soll. Der Vorsitzende des SEB ist ab sofort stimmberechtigtes Mitglied der Gesamtkonferenz.
In allen weiteren Konferenzen, außer Notenkonferenzen, dürfen die Elternvertreter/innen des Schulausschuss außerdem beratend anwesend sein.
Der Schulausschuss, dem außer den Elternvertretungen noch Kraft Amtes die Schulleitung und eine Lehrkraft angehören, trifft sich einmal pro Schulhalbjahr. Ihm ist die Jahresplanung der Schule zu erläutern. Außerdem muss er vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule angehört werden.
Weitere Details hierzu finden Sie ebenfalls unter dem obigen Link.
Carl-Küstner-Grundschule
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