Zur Vermeidung von Missverständnissen, möchten wir Sie gerne über die an unserer Schule gängige Handhabung
informieren:
- Erkrankt Ihr Kind, informieren Sie uns bitte telefonisch vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 7.50
Uhr (auch auf dem Anrufbeantworter). Wichtig ist, dass Sie den Namen des Kindes nennen und die Klasse. Wenn ihr Kind über mehrere Tage krank ist, so rufen Sie bitte jeden Morgen in der
Schule an und entschuldigen Sie das Kind. Für Kinder, die auch in der Betreuung angemeldet sind gilt: Bitte auch in der Betreuung das Kind krank melden!
- Es gibt auch noch einen weiteren Weg, Ihr Kind zu entschuldigen, dies können Sie über folgende Mailadresse tun:
krankmeldungen@carl-kuestner-grundschule.de
- Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt, ruft die Schule bei Ihnen zu Hause an (dies sollte jedoch nur in Ausnahmefällen
vorkommen!). So können wir kontrollieren, ob Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.
- Die mündliche Entschuldigung und die Entschuldigung per Mail, ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Geben Sie
diese Ihrem Kind nach Beendigung der Krankheit mit in die Schule. Nutzen Sie gerne unsere Kopiervorlage hierzu im Logbuch der Kinder.
- Für alle absehbaren Fehlzeiten (Arzttermin, Familienfest,...) ist die Beurlaubung vom Unterricht vorher zu beantragen. Dies ist
wichtig für uns, damit wir planen können.
Hier gilt:
Einzelne Stunden beurlaubt die Fach- oder Klassenlehrkraft. Eine Beurlaubung von bis zu 3 Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenlehrkraft. In anderen Fällen beurlaubt die Schulleitung§36 Absatz
2 der Schulordnung besagt: "Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollten nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleitung gestatten.
- Die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden."
Bitte planen Sie Ihre Urlaubsreisen so, dass sie in den Ferienzeiten liegen. Nur so kann bei uns der Schulbetrieb reibungslos weiterlaufen.
Zusätzliche Regelung aufgrund der Corona-Pandemie:
Bitte geben Sie bei den Krankmeldungen im Sekretariat (Anrufbeantworter) oder bei der Klassenlehrkraft auch an, welche Krankheitssymptome das Kind aufweist. "Erkältungssymptome",
"Bauchschmerzen/Übelkeit", "Sonstiges". Bei Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen, ist von Fall zu Fall eingehend zu prüfen, ob eine Testung durchzuführen ist.