Carl-Küstner-Grundschule
Carl-Küstner-Grundschule

FAQs zu unserem Ganztagsbetrieb

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


verständlicherweise entstehen bei der Entscheidungsfindung, ob Sie Ihr Kind zu unserem Ganztagsbetrieb anmelden, viele Fragen in Ihren Köpfen, die Sie gerne an mich herantragen dürfen. Damit alle von diesen Fragen und den dazugehörigen Antworten profitieren, haben wir uns entschieden, diese Seite einzurichten. Hier führen wir Ihre Fragen und die dazugehörigen Antworten auf.

> Welcher Caterer wird das Mittagessen übernehmen?
 

Aktuell beziehen alle Schulen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ihr Mittagsessen von der DSG- Schulverpflegungs-GmbH. Die einzigen Unterschiede, die es hierbei gibt, sind der Tatsache gezollt, dass in einigen Schulküchen aufgrund der Größe und Ausstattung Essen frisch zubereitet werden kann, in anderen Essen gefroren angeliefert und aufgetaut werden kann und an anderen Schulen, so beispielsweise an unserer, das Essen warm angeliefert, warm gehalten und dann an die Kinder ausgegeben werden kann.  

 Der Vertrag mit einem Caterer wird immer über mehrere Jahre abgeschlossen, dennoch finden jährliche Umfragen zur Zufriedenheit mit der Mittagsverpflegung an allen Schulen statt, die dann Grundlage einer Neuorientierung oder eines erneuten Vertragsabschlusses sind, wenn der bestehende Vertrag ausläuft.

 


> Welcher Kostenrahmen ist für das Mittagessen geplant?


Eltern zahlen für das Essen einen Pauschalbetrag, der jährlich neu errechnet wird (Genaueres hierzu können sie den Anmeldeunterlagen zur Mittagsverpflegung im Rahmen unserer Betreuenden Grundschule auf dieser Homepage entnehmen).  Der Preis liegt aktuell zwischen 3,50€ und 4,50€ pro Mahlzeit, kann durch entsprechende Antragsstellung aber auch auf 1,00€ pro Mahlzeit reduziert werden.

 


 > Welches AG-Programm wird im Detail angeboten?


Das konkrete AG-Angebot wird erst zu Beginn des neuen Schuljahres feststehen, wenn das Personal für den Nachmittag gewonnen wurde und entsprechende Angebote ausgearbeitet hat. Den Kindern wird das AG-Programm zu Schuljahresbeginn vorgestellt. Danach dürfen sie sich entsprechend ihrer Neigungen und Interessen in die AGs einwählen.

 


> Welcher Zeitraum ist für die AG`s vorgesehen?


Eine AG dauert täglich eine Stunde. Die Kinder verbleiben außerdem mindestens ein halbes Jahr in der AG, die sie gewählt haben.

 


 > Wer betreut mein Kind im Rahmen des Nachmittagsangebots? 

Welche Qualifikation muss das Personal haben?

 

In engem Kontakt zum Unterricht stehende, ergänzende Maßnahmen wie beispielsweise die Hausaufgaben-/Lernzeiten oder Fördermaßnahmen werden grundsätzlich mit pädagogischer Unterstützung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften (Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen) durchgeführt. Mindestens die Hälfte des eingesetzten Personals soll deshalb aus Lehrkräften bestehen. Pädagogische Fachkräfte werden unbefristet nur eingestellt, wenn sie eine pädagogische Qualifikation nachweisen können, mindestens die einer Ganztagsschulgruppenleitung. Diese Qualifikation müssen diese Kräfte während ihrer befristeten Einstellung berufsbegleitend erwerben.

In allen weiteren Angeboten der Ganztagsschule, z.B. in Projekten, Arbeitsgemeinschaften, freizeitpädagogischen Maßnahmen kann auch sonstiges Personal eingesetzt werden (Musikschullehrer*innen, Übungsleiter*innen, Trainier*innen, staatlich geprüfte Sportlehrer*innen, Diplom-Sportlehrer*innen, Hauswirtschaftsmeister*innen, FSK-ler*innen, Bundesfreiwilligendienstableister, Mitarbeiter*innen von Kooperationspartnern aus Vereinen, Institutionen, Ehrenamtler*innen, Selbstständige).

Alle im Ganztagsschulbetrieb eingesetzten Personen haben die persönliche Eignung für die  Übernahme ihrer Aufgaben nachzuweisen, indem sie ein Gesundheitszeugnis und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

 

 

> Werden schulfremde AG`s auch außerhalb der Schule stattfinden?

 

Grundsätzlich beginnen und enden alle AG’s in der Schule. Sollte es beispielsweise für eine sportliche Tätigkeit nötig sein, den Sportplatz aufzusuchen oder im Rahmen einer AG ein Ausflug stattfinden, läuft dies genauso wie im Vormittagsbetrieb ab. Die eingesetzte AG-Leitung hat die Aufsichtspflicht für die Kinder und alle Kinder sind wie am Vormittag auch versichert, weil Ausflüge bzw. das Aufsuchen außerschulischer Lernorte eine Schulveranstaltung sind.

 


> Wann werden die geplanten Baußmaßnahmen stattfinden und in welchem Umfang werden diese die Abläufe und Nutzung von Räumlichkeiten im Alltag einschränken?

 

Ein genauer Starttermin für die Baumaßnahmen ist uns noch nicht bekannt. Die Baumaßnahmen werden den Vormittags- und Nachmittagsbetrieb gleichermaßen einschränken, weil sie grundsätzlich unangenehm sind, selbst, wenn besonders lärmintensive Tätigkeiten in Ferienzeiten verlagert werden. Die letzten größeren Baumaßnahmen wurden vor einigen Jahren an unserer Schule durchgeführt, daher wissen wir, was das bedeuten wird, wissen aber auch, dass wir trotz dieser „Belastungen“ gut zurechtkamen.  Da es damals „Raumprobleme“ gab, ließ uns unser Schulträger mobile Klassensäle stellen, in denen wir uns wider aller Erwartungen sehr wohl gefühlt haben. Sollten uns die Raumkapazitäten im Vor- und/oder Nachmittagsbetrieb also nicht reichen, wird diese Möglichkeit wieder in Betracht kommen. Das wird ganz klar von der Zahl der angemeldeten Ganztagskinder abhängen. Grundsätzlich wird es natürlich schöner sein nach Abschluss der Bauarbeiten neue und mehr Räumlichkeiten sowie eine größere Mensa mit dazugehöriger Küche zur Verfügung zu haben. Nichts desto trotz sehen wir durch das Nichtvorhandensein dieser Säle die Qualität unseres Ganztagsbetriebs nicht gefährdet, weil die meisten Qualitätsindikatoren pädagogischer und konzeptioneller Natur sind und wir uns sehr auf deren Umsetzung freuen.

 


> Inwieweit ist die Uhrzeit von 16 Uhr Ganztagsschulende verbindlich?

Gibt es hier die Möglichkeit an bestimmten/festen Tagen für private Verpflichtungen, welchen schon länger nachgegangen wird,

früher Schluss zu machen?

 

Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr für alle Kinder ein Jahr lang verpflichtend. Die Möglichkeit sich für private Verpflichtungen wie beispielsweise Hobbys vor 16.00 Uhr freistellen zu lassen, gibt es also nicht. Trotz allem ist uns klar, dass es, genauso wie im Vormittagsbetrieb auch, durchaus mal einen Grund geben kann, wieso ein Kind früher nach Hause muss. Sie werden deshalb in unserem Schullogbuch einen Vordruck für ein Schreiben finden, mit dem Sie eine solche Ausnahme bei der Schulleitung beantragen können. Ebenso finden wir sicher in Kooperation mit den betreffenden Kirchengemeinden eine Lösung für Kinder, die am Kommunionsunterricht teilnehmen müssen.

 


> Mit wie vielen Ganztagskinder kalkulieren sie zum Start und

mit welchem Personalschlüssel möchten sie das angehen?

 

Wir kalkulieren mit den exakten Anmeldezahlen, die uns bis Ende des Jahres vorliegen werden. In Anlehnung an diese Zahl wird uns das Land dann die Lehrkräftestunden mitteilen, die uns dafür zustehen, außerdem das Budget, das wir zum Abschluss von Verträgen mit pädagogischen Fachkräften und sonstigem Personal darüber hinaus zur Verfügung haben. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Zuweisung der Lehrkräftestunden und des Budgets so kalkuliert wird, dass wir für jedes Nachmittagsangebot angemessenes Personal einsetzen können bzw. auch die Gruppengrößen dem Anlass entsprechend anpassen/optimieren können.

 


> Wird es seitens der Ganztagsschule auch eine Ferienbetreuung geben?

 

Ferienbetreuung ist nicht Bestandteil des Konzepts einer Ganztagsschule. Eltern, die ihre Kinder an einer Ganztagsschule angemeldet haben, nutzen für die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien die Angebote im Rahmen des Ferienprogramms, das die Verbandsgemeinde Rhein-Selz anbietet.

 

Hier finden Sie uns

Carl-Küstner-Grundschule 
Götzenstr. 19
67583 Guntersblum

Bitte um Nachsicht

Sollten Sie Ihr Kind einmal mit ungutem Gefühl zur Schule schicken, weil es durch irgendetwas belastet ist, nutzen Sie auch in diesem Fall unser Kontaktformular, um uns das wissen zu lassen. Es genügt, wenn Sie uns in diesem Formular den Namen und die Klasse Ihres Kindes angeben und das entsprechende Kontrollkästchen aktivieren,  dann behalten wir Ihr Kind an diesem Tag besonders im Auge. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Wir vertrauen Ihnen da.

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch unter 06249-906400 bzw. 06249-8056880 oder nutzen Sie unser → Kontaktformular.

Sprechzeiten Sekretariat

Montags:     08.00 - 11.00 Uhr

Mittwochs:  08.00 - 11.00 Uhr

Druckversion | Sitemap
© 2024, Carl-Küstner-Grundschule, Guntersblum